Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Fahrzeuge
1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Fahrzeuge gelten für alle Verträge die zwischen der SAIC Motor Deutschland GmbH, Marcel-Breuer-Straße 2-12, 80807 München, (nachfolgend „uns“ oder „wir“) mit Kunden (nachfolgend
„Ihnen“, „Sie“ oder „Käufer“) über den Kauf von Fahrzeugen und ggf. Zubehör und Nebenleistungen (nachfolgend gemeinsam „Kaufgegenstand“) abgeschlossen werden.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung nach den Regelungen dieser Ziffer 2 annehmen. An Ihre Bestellung sind Sie zwei Wochen gebunden („Annahmefrist“). Die Annahmefrist verkürzt sich auf eine Woche bei Fahrzeugen, die zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Bestellung bei uns verfügbar sind. Die Annahme der Bestellung können wir innerhalb der Annahmefrist durch Auftragsbestätigung in Textform oder Ausführung der Lieferung erklären.
1.3. Der Erwerb des MG Fahrzeugs erfolgt ausschließlich zur privaten oder gewerblichen Eigennutzung. Der Verkauf des Fahrzeugs an den ausliefernden MG Agenten oder andere MG Agenten im europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sowie an andere gewerbliche Wiederverkäufer oder Verkaufsvermittler zum Zweck des Weiterverkaufs ist Ihnen untersagt, es sei denn, dass das Fahrzeug war zuvor mindestens 7 Monate auf Sie zugelassen und wurde mindestens 3.000 km gefahren oder wir haben der Veräußerung zugestimmt. Wir werden unsere Zustimmung nur bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes verweigern. Bei Verstößen gegen vorstehende Weiterveräußerungsklausel haben Sie etwaige im Rahmen des Verkaufs von uns gewährte Nachlässe, Boni, Förderungen und/oder Förderbeteiligungen an uns zurückzugewähren.
1.4.Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Anzahlung, auflösende Bedingung bei nicht fristgemäßer Zahlung
Nach Vertragsschluss müssen Sie eine Anzahlung in Höhe von 250,00 Euro an uns leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Anzahlungsrechnung auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei uns. Geht der Betrag nicht fristgerecht ein, erlischt der Vertrag ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf (auflösende Bedingung).
3. Besondere Bestimmungen für Leasing und Finanzierung, Rücktrittsrecht, vertragliches Sonderwiderrufsrecht des Käufers
3.1 Falls das Fahrzeug laut Bestellung Gegenstand eines Leasingvertrages mit einem MG-Leasingpartner oder sonstigen Dritten werden soll, sind Sie verpflichtet, uns innerhalb von drei Wochen nach Bestellung den Abschluss eines Leasingvertrages über das von Ihnen bestellte Fahrzeug nachzuweisen. Als Nachweis genügt beispielsweise die Erklärung des Leasinggebers, dass dieser in die Bestellung eintritt oder eine schriftliche Bestätigung des Leasinggebers über den Abschluss eines Leasingvertrages über das von Ihnen bestellte Fahrzeug.
3.2 Falls das Fahrzeug laut Bestellung Gegenstand einer Finanzierung durch einen MG-Finanzierungspartner oder sonstigen Dritte werden soll, sind Sie verpflichtet, uns innerhalb von drei Wochen nach Bestellung den Abschluss eines Finanzierungsvertrages über das von Ihnen bestellte Fahrzeug nachzuweisen. Als Nachweis genügt beispielsweise die Zahlung auf den Kaufpreis durch das Finanzierungsunternehmen oder eine schriftliche Bestätigung des Finanzierungsunternehmens über den Abschluss eines Finanzierungsvertrages über das von Ihnen bestellte Fahrzeug.
3.3 Soweit Sie die nach den vorstehenden Ziffern 1 bzw. 2 dieses Abschnitts erforderlichen Nachweise nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Ihrer Bestellung erbringen, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns schriftlich zu setzenden Frist von zwei weiteren Wochen von der Bestellung zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn innerhalb der gesetzten Fristen der Kaufpreis an uns gezahlt wird.
3.4 Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Widerrufsrechte steht Ihnen ein Recht zu, den Vertrag innerhalb von drei Wochen nach Ihrer Bestellung in Textform zu widerrufen, wenn der Abschluss eines Leasingvertrages über das von Ihnen bestellte Fahrzeug oder eines Finanzierungsvertrages zur Finanzierung des von Ihnen bestellten Fahrzeugs von unserem Leasing- oder Finanzierungspartner abgelehnt wird.
4. Zahlungen im Übrigen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
4.1. Der Restkaufpreis und etwaige Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Etwaige Nebenleistungen wie Transport und Auslieferung oder Zubehör werden in einer separaten Zubehör- und Transportkosten-Rechnung in Rechnung gestellt.
4.2 Schuldbefreiende Zahlungen für unsere Leistungen sind nur direkt an uns möglich. Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
4.3 Gegen Ansprüche von uns können Sie nur aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung und Lieferverzug
5.1 Soweit wir nichts anderes mit Ihnen vereinbart haben, erfolgt die Lieferung des Kaufgegenstandes in 02796 Jonsdorf.
5.2 Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich in Textform vereinbart werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
5.3 Haben wir einen unverbindlichen Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, können Sie uns sechs Wochen nach Überschreiten dieses Termins bzw. dieser Frist zur Lieferung auffordern. Diese Frist verkürzt sich auf zehn Tage bei Fahrzeugen, die bei uns verfügbar sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Haben Sie Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
5.4 Wollen Sie darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, müssen Sie uns nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
5.5 Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer (§ 14 BGB), sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
5.6 Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
5.7 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Ihre Rechte bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffern 3 bis 5 dieses Abschnitts.
5.8 Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von uns, unserer gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5.9 Höhere Gewalt, oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die in Ziffern 1 bis 6 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5.10 Konstruktions- oder Formänderungen sowie Abweichungen im Farbton bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie zumutbar sind.
6. Abnahme
6.1 Sie sind verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
6.2 Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden nachweisen oder Sie nachweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen in unserem Eigentum.
7.2 Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für unsere Forderungen gegen Sie aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von den Kauf betreffenden Forderungen.
7.3 Auf Ihr Verlangen sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn Sie sämtliche den Kaufgegenstand betreffende Forderungen unanfechtbar erfüllt haben und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
7.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu.
7.5 Zahlen Sie den fälligen (Rest-)Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung durch Sie Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn wir Ihnen erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Haben wir Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nehmen wir den Kaufgegenstand wieder an uns, sind wir und Sie sich darüber einig, dass wir den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergüten. Auf Ihren Wunsch, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Ihrer Wahl ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Sie tragen die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere Kosten nachweisen oder Sie nachweisen, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
7.6 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Sie über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
8. Haftung für Sachmängel
8.1 Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
8.3 Wenn Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer sind gilt abweichend von Ziffer 2 eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Diese Verjährungsverkürzung gilt jedoch nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.4. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag uns nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
8.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
8.6 Die Haftungsbeschränkung in diesem Abschnitt gilt jedoch nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten durch uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder unseres Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.7 Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung von uns bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
8.8.Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
(i) Ansprüche auf Mängelbeseitigung können Sie bei uns oder bei einem von uns für die Wartung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb geltend machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen werden wir Ihnen eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform zur Verfügung stellen.
(ii) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, bitten wir Sie, sich an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, von uns für die Wartung Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
(iii) Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
8.9 Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungs¬ansprüche nicht berührt.
9. Haftung für sonstige Schäden
9.1 Sonstige Ansprüche von Ihnen, die nicht in Abschnitt 7 „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
9.2 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 4 „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen uns gelten die Regelungen in Abschnitt 7 „Haftung für Sachmängel“, Ziffern 4 und 5 entsprechend.
10. Zulassung des Fahrzeugs
Für die Zulassung des Fahrzeugs sind Sie selbst verantwortlich. Erwerben Sie das Fahrzeug über eine Agentur, steht es Ihnen frei, mit dem Agenten eine gesonderte Vereinbarung über die Zulassung schließen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Sind Sie ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB (also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), haben Sie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht, über das wir Sie nachstehend in Ziffer 2 dieses Abschnitts informieren. In Ziffer 3 dieses Abschnitts finden Sie ein Muster-Widerrufsformular.
11.2. Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SAIC Motor Deutschland GmbH, Marcel-Breuer-Str. 2-12, 80807 München, Tel.: +49 (0) 89 277 804 311, info@mgmotor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 500,00 geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
11.3 Muster-Widerrufsformular:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es
zurück.)
– An SAIC Motor Deutschland GmbH, Marcel-Breuer-Straße 2-12, 80807 München (Tel.: +49 (0) 89 277
804 311, info@mgmotor.de)
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen
12. Gerichtsstand
12.1 Bei Ansprüchen von uns gegenüber Ihnen gilt grundsätzlich Ihr Wohnsitz als Gerichtsstand. Jedoch gilt unser Sitz als Gerichtsstand, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.2 Sind Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Kaufvertrag durch Sie bedarf unserer Zustimmung in Textform.
14. Hinweis zur Förderung von Elektromobilität
Wir weisen unverbindlich auf folgendes hin: Der Erwerb oder das Leasing eines Elektrofahrzeugs, also eines reinen Batterieelektrofahrzeugs oder eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann. Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch Sie erfolgen müsste, wären Sie allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird
15. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.